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Anmeldungswege

Wie wird logopädische Therapie verordnet?

Die logopädische Behandlung wird vom Arzt verordnet und erfolgt in Einzeltherapie in unserer Praxis oder bei entsprechender ärztlicher Anordnung auch als Hausbesuch. Verordnungsberechtigt sind z.B.:

  • HNO-Ärzte
  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Kinder-, u. Jugendpsychiater

Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse, sowie gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren, sind von der Zuzahlung befreit. Versicherte, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10.- € entrichten.